Trauerfeiern
Der Gottesdienst ist immer ökumenisch.
Anliegen der Trauerfeier ist es, der allgemeinen Trauer und Sprachlosigkeit angesichts einer Katastrophe Ausdruck zu verleihen und damit den Umgang mit der Katastrophe und ihren Folgen zu erleichtern.
Außerdem will man eine erste Trauerphase abschließen und den Übergang zurück zum Alltag ermöglichen, nicht nur für den Einzelnen, sondern für die Gesellschaft als Ganze.
In die Vorbereitung und Durchführung des Gottesdienstes sollten die verschiedenen Gruppen von Betroffenen (wie Angehörige, Polizei, Sanitäter usw.), wo es möglich ist, einbezogen werden.
Im Gottesdienst müssen Sprache, Musik und Symbole so gewählt werden, dass sie einen Bezug zum Ereignis haben und möglichst von der gesamten Trauergemeinde verstanden werden.
Als wichtigstes Symbol hat sich hier das Entzünden von Kerzen für die Opfer einer Katastrophe herausgebildet.
Als Aufgaben der Notfallseelsorge kann man bisher ausmachen: die Betreuung direkt und indirekt Betroffener unmittelbar nach der Katastrophe; die Begleitung der Betroffenen/Angehörigen in der Zeit der Vorbereitung auf die Trauerfeier und während der Trauerfeier, dabei auch die Vermittlung von Anliegen zur Gestaltung der Trauerfeier zwischen den Betroffenen und der Organisationsgruppe; Begleitung von Angehörigengruppen über längere Zeiträume oder zu bestimmten Anlässen wie Jahrestagen der Katastrophe.
(aus: Brigitte Benz, Nach Katastrophen hilft öffentliche Trauer, in: Erzbistum Berlin, Informationen für die Pastorale Praxis 122 (2/2017), S. 28)