Die Polizeiseelsorge gilt den rund 35.000 Frauen und Männern, die polizeilichen Exekutivdienst oder Verwaltungsdienst leisten und ihren Angehörigen. Die Sorge der Kirche gilt also den Menschen, nicht der Organisation.
Die Polizeiseelsorger und Polizeiseelsorgerinnen sind dem zuständigen Diözesanbischof verantwortlich und bei ihren seelsorglichen Tätigkeiten von staatlichen und polizeilichen Weisungen unabhängig.
Vertraulichkeit ist dabei selbstverständlich. Die Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorger leisten ihren Dienst ehrenamtlich, sie sind keine Bediensteten des BMI.
Polizeiseelsorge geschieht durch:
Gesprächs- und Aussprachemöglichkeit
Gottesdienste, Segnungen und Andachten
Hilfestellung bei ethischen Fragestellungen
Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Einrichtungen, die Polizistinnen und Polizisten unterstützen wollen.
Das Angebot der Polizeiseelsorge ist konfessionell geprägt und pluralistisch ausgerichtet: Soweit hilfreich, steht es jedem, unabhängig der Konfessions- oder Religionszugehörigkeit, offen.